UK: schlechte Zeiten für Benutzer von Verschlüsselung
Schon seit letztem Jahr existiert in Großbritannien ein Gesetz, dass Jeden dazu verpflichtet, Schlüssel zu verschlüsselten Datenträgern auf Anfrage an die Behörden zu übergeben. Bei Zuwiderhandlung drohen 2 Jahre Haft oder sogar 5 Jahre, wenn die nationale Sicherheit betroffen ist.
Zwei Verdächtige, deren Festplatten beschlagnahmt worden waren, versuchten sich nun mit dem Argument zu verteidigen, die Festplatten enthielten belastendes Beweismaterial und sie seihen nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten. (vgl. in Deutschland STPO §55 (1)) Der Richter jedoch verglich den Schlüssel mit einem physikalischen Schlüssel zu einer Schublade, der alleine kein belastendes Beweismaterial darstelle und unabhängig vom Inhalt sei.
Die Möglichkeit die Kentniss des Schlüssels abzustreiten bestand in dem Fall nicht, da der Schlüssel von einem der Verhafteten bei der Beschlagnahmung bereits teilweise eingegeben worden war.
(via slashdot, linuxworld.com)
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