Anhörung in Filesharing-Prozess wird übers Internet übertragen
In den vergangenen Jahren hat die Recording Industry Association of America (RIAA) zahlreiche Klagen gegen Filesharer urheberrechtlich geschützter Musik eingeleitet. Diese Verfahren wurden größtenteils gegen eine Zahlung zwischen 3 000 und 12 000 Dollar eingestellt. Einer der Beklagten, Joel Tenenbaum, weigerte sich die geforderten 3 500 $ zu zahlen, woraufhin gegen ihn ein Gerichtsverfahren eingeleitet wurde.
Nachdem die Forderungen der Musikindustrie sich auf 10 500 $ erhöhten, erklärten sich schließlich der Havard-Rechtsprofessor Charles Nesson und einige seiner Stundenten an, ihm zu helfen, sich gegen die Forderungen der RIAA zur Wehr zu setzen.
Vorgeworfen werden Joel dabei die Verbreitung von sieben Liedern über eine Tauschbörse, was ihn aber, falls ihm eine absichtliche Rechtsverletzung nachgewiesen wird, bis zu eine Million Dollar kosten könnte. Es konnte nun erreicht werden, dass das Gericht die Erlaubnis erteilte, das gesamte Verfahren per Livestream über das Internet übertragen zu dürfen. Beginnen wird das Streaming mit der Anhörung am 22. Januar. Die Hauptverhandlung soll am 30. März beginnen.
Zu dem gesamten Prozess wurde bereits eine Webseite eingerichtet, auf der alle wichtigen Details einsehbar sind. Ebenso gibt es dort einen Twitter-Feed, eine Petition, die Möglichkeit, sich per Email über alle Entwicklungen informieren zu lassen und Fragen an die zu vernehmenden Zeugen vorzuschlagen.
Das Verfahren verspricht auf jeden Fall, spannend zu werden, da es für beide Seiten eine Art Präzedenzfall darstellt und ihm nun eine wesentlich höhere Aufmerksamkeit zuteil werden dürfte.
(via gulli, heise und joelfightsback.com)
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