Archive for the ‘Musik’ Category.

Sampler des Free! Music! Contests verfügbar

Als Ersatz für den in diesem Jahr abgesagten Open Music Contest hatte der Verein Musikpiraten dieses Jahr zum ersten Free! Music! Contest aufgerufen. Dieser ist nun beendet und der Sampler steht zum Download bereit.

Dieser besteht aus zwei CDs, die prall gefüllt mit Creative Commons-Musik sind und steht zum Download über Bittorrent und mehrere Mirrors zur Verfügung. Wer von dem Sampler lieber ein Exemplar direkt in der Hand halten möchte, kann diesen für 2,50€ pro Stück zzgl. 2,50€ Versandkosten vorbestellen.

Zusätzlich findet dann heute Abend ab 20:00 Uhr eine Party in der Kreativfabrik in Wiesbaden statt, bei der die Bands RapSolut, Botany Bay, Theo Dege und Pornophonique auftreten.

Die Party wird auch von darkerradio live übertragen.

Aktionen auf dem Lauschangriff in Bamberg

Auf dem Lauschangriff-Festival in Bamberg waren der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Bamberg und ich als Vertreter der Pirtenpartei gemeinsam mit einem Stand vertreten und versuchten, das politisch eher uninteressierte Publikum für Datenschutz und Bürgerrechte zu sensibilisieren, zeitweise wurden wir dabei auch von anderen Piraten und interessierten Menschen unterstützt. Neben dem Stand an sich und einigem an Infomaterial haben wir dabei noch eine Aktion am Eingang durchgeführt, CDs mit Anleitungen zum Datenschutz im Internet verteilt und drei kurze Reden gehalten.

Einen ausführlichen Bericht vom Festival mit Bildern findet ihr im Blog des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Bamberg.

Musikportal musik.kzä wird selbständig und veranstaltet Wettbewerb

Logo des Free! Music! Contests!Logo des Free! Music! Contests!: Liorin, Lizenz:cc-by-nc-nd

Rund um des von einem hessischen Piraten gegründete Musikportal Musik Klarmachen zum Ändern tut sich in den letzten Tage einiges. Schon vor einigen Tagen wurde der Musikpiraten e.V. gegründet, der das Portal und andere Projekte rund um freie Musik zukünftig betreiben soll. Damit wurde ein erster Schritt getan, um die Webseite aus der Partei herauszulösen und damit die Beteiligung an und die Organisation politisch unabhängiger Veranstaltungen zu ermöglichen. Die Übergabe des Portals an den Verein wurde durch die hessische Piratenpartei dann heute bekanntgegeben.

Das erste Projekt des jungen Vereins wird der Free! Music! Contest! sein, der einen Ersatz für den in diesem jahr nicht stattfindenden OpenMusicContest. Bei dem Wettbewerb kann jeder Musiker bzw. jede Band, die ihre Musik unter Creative Commons-Lizenzen veröffentlichen ein Musikstück einreichen, das dann von einer Jury begutachtet wird. Einzige Vorraussetzung ist dabei, dass das Stück selbstgeschrieben und GEMA-frei ist und unter einer CC-Lizenz steht. Die Musikrichtung spielt keine Rolle, so dass auch ausgefallene Kompositionen eine Chance haben.

Die Gewinnersongs sollen dann ähnlich wie beim OpenMusicContest auf einem Sampler veröffentlicht und/oder im Internet veröffentlich werden. Zur Veröffentlichung wird dann auch eine Party stattfinden, auf der die Bands live auftreten. Für nächstes jahr ist dann eine gemeinsame Aktion mit den Veranstaltern des OpenMusicContests geplant.

Um das alles organisieren zu können bittet der Musikpiraten e.V. noch um Spenden, die für die Organisation des Events und die Herstellung der Sampler verwendet werden. Außerdem kann man sich als Jurymitglied bewerben und so eventuell direkt an der Auswahl der Musik mitwirken. Alle relevanten Informationen, Formulare und Kontaktdaten finden sich natülrich unter musik.klarmachen-zum-aendern.de.

Französische Piratenpartei veröffentlicht CC-Musikkompilation

Urheber: Parti Pirate

Urheber: Parti Pirate

Überschattet von den Ereignissen rund um das HADOPI-Gesetz haben die französischen Piraten kürzlich die zweite Ausgabe ihrer freien Musikkompilation veröffentlicht. Sie enthält Lieder verschiedener Musikrichtungen von 19 französischen und ausländischen Künstlern, die allesamt unter Creative Commons oder ähnlichen Lizenzen stehen.

Die Kompilation kann von der Webseite der französischen Piraten in den Formaten ogg, flac, mp3 und wav frei heruntergeladen werden und enthält zusätzlich zur Musik noch ein Booklet in Französisch und Englisch.

Jamendo dankt Filesharern

Nachdem es in Neuseeland vorläufig gescheitert zu sein scheint, wird ein Gesetz nach dem “three strikes”-Modell in Frankreich trotz verfassungsrechtlicher Bedenken weiter vorangetrieben. Das Gesetz (auch bekannt als “HADOPI-Gesetz” sieht unter anderem vor, Filesharern urheberrechtlich geschützter Werke nach mehreren Verwarnungen den Internetanschluss zu kappen. Das Creative Commons-Musikportal Jamendo setzt dem nun eine phantasievolle Werbekampagne mit dem Titel “Thanks for downloading” (Danke fürs Downloaden) entgegen.

Ähnlich wie das “three strikes”-Modell beinhaltet auch das “three thanks”-Modell des Portals drei Schritte. Im ersten Schritt soll jeder, der ein Lied von der Seite herunterlädt eine Dankesemail erhalten, in der ihm für den Download gedankt wird und er ermutigt werden soll, die Musik mit seinen Freunden zu teilen. Im zweiten Schritt erhalten die aktivsten Downloader einen Brief mit Werbematerial für das Portal und einer Dokumentation, damit sie für Jamendo und freie Musik im Allgemeinen werben können. Im dritten Schritt erhält jeder, der eine öffentlich zugängliche Einrichtung davon überzeugt, den kostenpflichtigen Jamendo PRO-Service für Hintergrundmusik zu abonnieren für einen Monat seine Internetgebühren vom Portal erstattet.

Anhörung in Filesharing-Prozess wird übers Internet übertragen

In den vergangenen Jahren hat die Recording Industry Association of America (RIAA) zahlreiche Klagen gegen Filesharer urheberrechtlich geschützter Musik eingeleitet. Diese Verfahren wurden größtenteils gegen eine Zahlung zwischen 3 000 und 12 000 Dollar eingestellt. Einer der Beklagten, Joel Tenenbaum, weigerte sich die geforderten 3 500 $ zu zahlen, woraufhin gegen ihn ein Gerichtsverfahren eingeleitet wurde.

Nachdem die Forderungen der Musikindustrie sich auf 10 500 $ erhöhten, erklärten sich schließlich der Havard-Rechtsprofessor Charles Nesson und einige seiner Stundenten an, ihm zu helfen, sich gegen die Forderungen der RIAA zur Wehr zu setzen.

Vorgeworfen werden Joel dabei die Verbreitung von sieben Liedern über eine Tauschbörse, was ihn aber, falls ihm eine absichtliche Rechtsverletzung nachgewiesen wird, bis zu eine Million Dollar kosten könnte. Es konnte nun erreicht werden, dass das Gericht die Erlaubnis erteilte, das gesamte Verfahren per Livestream über das Internet übertragen zu dürfen. Beginnen wird das Streaming mit der Anhörung am 22. Januar. Die Hauptverhandlung soll am 30. März beginnen.

Zu dem gesamten Prozess wurde bereits eine Webseite eingerichtet, auf der alle wichtigen Details einsehbar sind. Ebenso gibt es dort einen Twitter-Feed, eine Petition, die Möglichkeit, sich per Email über alle Entwicklungen informieren zu lassen und Fragen an die zu vernehmenden Zeugen vorzuschlagen.

Das Verfahren verspricht auf jeden Fall, spannend zu werden, da es für beide Seiten eine Art Präzedenzfall darstellt und ihm nun eine wesentlich höhere Aufmerksamkeit zuteil werden dürfte.

(via gulli, heise und joelfightsback.com)

Das Online-Musikgeschäft verabschiedet sich von DRM

Lange Jahre hatten Nutzer, die Musik legal aus dem Internet herunterladen und bezahlen wollten das Problem, dass ihre gekauften Tracks per DRM an einen bestimmten Rechner gefesselt waren und sich somit nicht auf andere Rechner, mp3-Player oder Medien übertragen ließen. Die Ratschläge zur Umgehung dieses Dilemmas bewegten sich meist im Bereich von “Auf CD brennen und wieder auf die Festplatte rippen” oder das weniger legale “Besorg dir den Song halt nochmal als mp3 aus der Tauschbörse”.

Langsam scheinen nun die Labels einzusehen, dass sie mit diesem Konzept nur ihre Kundschaft vergraulen und diese zu einfacheren – wenn auch nicht unbedingt legalen – Quellen treiben. Schon seit geraumer Zeit setzt beispielsweise des “Internet-Buchhändler” Amazon.com in den USA und Großbritannien im eigenen Downloadshop mit dem Segen der Majors auf DRM-freie mp3s.

Im Rahmen der Macworld hat zunächst Apple angekündigt, im eigenen iTunes-Store ab April alle Songs ohne DRM anbieten zu wollen. Nun ist dieser Ankündigung auch der deutsche Online-Musikshop musicload gefolgt. Dort sollen zukünftig immerhin 95% aller Lieder als DRM-freie mp3s zur Verfügung stehen.

Im Falle Apples ist die Umstellung auch mit einer Änderung der Preispolitik verbunden. Hatte man sich bisher darauf festgelegt, dass ein Lied 99 Cent kosten darf, reicht die Preisspanne künftig von 69 Cent bis 1,29 Euro. Bei Musicload kosten die Lieder hingegen weiterhin 79 Cent bis 1,99 Euro.

Es bleibt abzuwarten, ob diese Änderung wirklich einen dauerhaften Ausstieg aus DRM im Online-Musikgeschäft bedeutet und ob das DRM nicht durch andere Maßnahmen wie etwa digitale Wasserzeichen ersetzt werden. Weiterhin wäre wünschenswert, dass die Shopbetreiber den Download zukünftig nicht nur über eine proprietäre Software, sondern auch direkt über den Webbrowser und damit auch für die Nutzer alternativer Betriebssysteme ermöglichen.

Obwohl mittlerweile offensichtlich ist, dass DRM in jeglicher Hinsicht unnötig kompliziert, teuer und geschäftsschädigend ist, ist jedoch zu erwarten, dass andere Branchen wie die Buchbranche oder die Filmindustrie diesen Weg dennoch weitergehen werden und uns das Thema damit weiterhin beschäftigen wird.

(via Futurezone und gulli)

Openradio.cc geht an Silvester auf Sendung

Der ehemalige Generalsekretär der Piratenpartei, Bastian Grundmann, hat schon während seiner Amtszeit am Aufbau eines Webradios unter verschiedenen Namen gearbeitet. Vor kurzem verließ er die Partei und betreibt das Radio nun als eigenständiges Projekt unter dem Namen openradio.cc.

Das Radio ist konzipiert als nicht kommerzielles Webradio, auf dem nur freie Musik (unter Creative Commons-Lizenzen, GPL und anderen) gespielt wird. Pünktlich zu Silverster wird das Radio am 31.12. auf Sendung gehen. Zur Eröffnung wird Musik der Bands Shearer und NoCreeps gespielt.

Das Projekt sucht jedoch momentan noch ein Logo und veranstaltet daher einen Logo-Contest. Vorschläge können bis zum 31.01.2009 eingesendet werden. Weitere Informationen dazu finden sich auch auf der Webseite des Radios.

Call Wolfgang: Johannes Kreidler startet neue Netzkunstaktion

Der Komponist Johannes Kreidler, der unter anderem durch die Aktion Product Placements im Internet Bekanntheit erlangt hat. Im Rahmen dieser Aktion versuchte er durch die Anmeldung eines Liedes mit 70.200 Samples die Absurdität des Urheberrechts und der Handhabung durch die GEMA vorzuführen. Vor 4 Tagen ist nun seine neue Netzkunstinstallation unter dem Namen “Call Wolfgang: terrorist generated Content” gestartet.

Inhalt der Aktion sind zwei Rechner, die per Voice over IP miteinander kommunizieren und dabei ständig unverständliche Sätze gemischt mit Musik, bestimmten Schlagwörtern wie “Präkarisierung” oder “marxistisch-leninistisch” und Koranversen austauschen. Zusätzlich läuft die Kommunikation noch über einen Server im Iran.

Der junge Künstler möchte damit auf den immer mehr umgreifenden Überwachungswahn hinweisen und ein Zeichen gegen aktuelle Vorhaben wie das BKA-Gesetz und die Vorratsdatenspeicherung setzen. Durch die verwendeten Stichwörter wird auch klar, dass diese Aktion im direkten Zusammenhang mit der Inhaftierung des Soziologen Andrej Holm steht, der nur wegen der Verwendung einiger Fachwörter in seinen Arbeiten jahrelang überwacht und letztendlich für drei Wochen inhaftiert wurde.

Auf der Seite von Johannes Kreidler findet sich zusätzlich zur Ankündigung der Aktion auch noch ein Trailer, in dem er unter anderem die Hoffnung äußert, das BKA wegen Urheberrechtsverletzung über die GEMA abmahnen lassen zu können, falls dieses sein Gespräch abhört.

GEMA möchte für Creative Commons-Musik kassieren

Die Band JAMMIN*NIC ist für ihre GEMA-kritische Haltung bekannt und veröffentlicht ihre Lieder seit geraumer Zeit unter CC-Lizenzen. Im Rahmen des Open Music Contests erschien ein Lied der Band auf dem aktuellen Sampler.

Da in Deutschland die sogenannte “GEMA-Vermutung” gilt, muss der Inhalt jeder CD vor dem Pressen an die GEMA gemeldet. In so einem Fall kein Problem, müsste man meinen. Jedoch sieht sich die GEMA dieses mal wohl auch für die Musik von Nicht-Mitgliedern zuständig und bedachte den AStA der Philipps-Universität Marburg mit einer Rechung für die Verwendung des Songs.

Der Kontakt mit der GEMA gestaltete sich nach Angaben der Veranstalter dann auch schwierig, die Klärung des Falls mit der “Behörde” steht noch aus.

(via openmusiccontest.org)