Archive for the ‘Recht’ Category.

The Pirate Bay vor dem Aus?

Lange Zeit schien es, als wäre der weltweit beliebteste Bittorrent-Tracker The Pirate Bay nahezu unangreifbar, seit der Verurteilung der Gründer in Schweden befindet sich die Piratenbucht jedoch unter schwerem Beschuss durch die Rechteinhaberindustrie und auch die völlige Abschaltung des Trackers scheint nicht mehr unmöglich.

Nachdem zunächst der schwedische Porvider Black Internet gerichtlich gezwungen wurde, den Betreibern seine Dienste nicht mehr weiter zur Verfügung zu stellen und auch andere Anbieter vor den Drohungen der Industrie zurückschreckten, musste der Dienst eine neue Heimat finden.

In den früher eher Filesharing-toleranten Niederlanden wollte das zunächst jedoch auch nicht so richtig gelingen. Die dort ansässige Unterhaltungsindustrie-Organisation Brein übte ebenfalls Druck auf die niederländischen Carrier aus, den Tracker wieder vom Netz zu nehmen. Dadurch war die Webseite dann erneut zeitweise nicht mehr erreichbar.

Mittlerweile scheint die Piratenbucht einen neuen Ankerplatz in Form eines Atombunkers gefunden zu haben. Dort sollten die Server theoretisch selbst einen Atomkrieg überleben können, die juristische Bedrohung durch Anwälte der Industrie und Lobbyverbände wurde jedoch bei der Errichtung des Bunkers durch die NATO in den 50er Jahren nicht eingeplant. Nach anfänglichen Schwierigkeiten ist The Pirate Bay nun also vorerst wieder erreichbar.

Nachdem man nun auch den groß angekündigten Verkauf der Domain an die Firma Global Gaming Factory X als gescheitert bezeichnen kann, stellt sich natürlich die Frage, wie lange die Betreiber dem tatsächlichen und juristischen Druck noch standhalten können. Die Reaktion auf die Anklage und Verurteilung lässt darauf schließen, dass die Gründer (die heute offiziell nicht mehr Betreiber der Seite sind) ihr Schicksal eng mit dem des Trackers verknüpft haben und jede Möglichkeit ausschöpfen werden, ob das aber reicht, wird sich noch zeigen.

Dabei muss man natürlich sehen, dass das Ende von The Pirate Bay nicht das Ende des Filesharings oder des Bittorrent-Netzwerkes wäre. Sicherlich würden sich schnell Alternativen bilden und ein Teil der Nutzer auf andere Protokolle ausweichen. Vielmehr ist The Pirate Bay jedoch ein Symbol für den freien Austausch von Daten und ein zentraler Punkt im Kampf der Industrie gegen ihre Kunden, dem man keine zu geringe Bedeutung beimessen sollte.

Die Deutsche Geheimpolizei

Während der valiumreiche Wahlkampf der großen Parteien seinem Ende zu geht, mischt genau eine Partei (dass die FDP massenweise Spam-Mails versendet hat, ist da kaum der Rede wert) nochmal ordentlich auf. Die CDU will eine deutsche Geheimpolizei schaffen.

Der Süddeutschen Zeitung wurde ein internes Papier des Innenministeriums zugespielt, aus dem hervor geht, dass die deutschen Geheimdienste polizeiliche Kompetenzen erhalten sollen. Es ist geplant, dass die Geheimdienste zukünftig heimliche Online-Durchsuchungen durchführen können, Zugriff auf die Daten aus der Vorratsdatenspeicherung erhalten sollen und Lausch- und Spähangriffe auf Privatwohnungen werden erlaubt sein. Diese Kompetenzen waren bislang nur der Polizei vorbehalten und konnten nur durchgeführt werden, wenn ein Richter sie zugelassen bzw. angeordnet hat.

Neben den polizeilichen Kompetenzen für den Verfassungsschutz – nach dem Nazi-Regime wurden Geheimdienste und Polizei aus gutem Grund strikt getrennt – sollen zukünftig aber auch der genetische Fingerabdruck als erkennungsdienstliche Standardmaßnahme eingeführt werden, was bedeutet, dass jeder, der erkennungsdienstlich erfasst wird, also auch wenn jemand von der Polizei einkassiert wird, auch wenn er nichts verbrochen hat, seine DNA-Merkmale in einer zentralen Datenbank hinterlassen muss. Und verdeckte Ermittler sollen für Straftaten, die sie im Rahmen ihrer verdeckten Ermittlungen begehen, so lange sie “szenetypisch” sind, nicht belangt werden können, wodurch auch durchaus schwere Straftaten von verdeckten Ermittlern legalisiert werden – beispielsweise ein verdeckter Ermittler, der in einer Terrororganisation ermittelt, darf dann, um es mal auf die Spitze zu treiben, politisch motivierte Morde begehen.

Wer jetzt also am Sonntag immer noch guten Gewissens die CDU wählen kann, dem ist nicht mehr zu helfen.

(Beitrag 1:1 übernommen von Grabsteinschubser, selbe Creative Commons-Lizenz wie die von mir stammenden Beiträge)

Neue Version des HADOPI-Gesetzes in Frankreich im Senat verabschiedet

Schon seit längerem versucht die Regierung Sarkozy mittels eines schon mehrmals gescheiterten Gesetzes eine Regelung durchzusetzen, mit der man ertappten Urheberrechtsverletzern den Internetzugang bis zu einem Jahr lang sperren kann. Nachdem kürzlich die verabschiedete Form des Gesetzes vom französischen Verfassungsrat einkassiert wurde, wurde nun im französischen Senat eine überarbeitete Version des Gesetzes verabschiedet.

Statt der HADOPI-abgekürzten Behörde sollen die Zugangssperren nach dem neuen Entwurf von Richtern verhängt werden, die auf Grundlage eines von der Behörde und der Verwerterindustrie zusammengestellten Dossiers urteilen. Ebenso wie im vorherigen Entwurf muss der Verurteilte die Gebühren für den Internetanschluss aber weiterhin zahlen, obwohl er diesen ja nicht benutzen kann. Bei einem erneuten Verstoß während des Sperrzeitraums drohen Geldstrafen, bei Wiederholungen und “besonders schweren Fällen” sind Geldstrafen bis 300 000 und Freiheitsstrafen von bis zu 2 Jahren möglich.

Nach der neuen Regelung zur Störerhaftung müssen Nutzer, deren Internetzugang von Dritten zur Begehung von Urheberrechtsverletzungen benutzt wird mit einem Monat Sperre und einer Geldstrafe von bis zu 1500 Euro rechnen. Nach einer neuen Ergänzung können allgemein Verstöße geandet werden, die über “elektronische Kommunikation” begangen wurden. Das Gesetz muss nun noch vom Parlament verabschiedet werden, was auch nicht ohne Debatten geschehen dürfte.

Kritiker wie die Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net halten das Gesetz nach wie vor für verfassungswidrig, lehnen es weiterhin insgesamt ab und fordern stattdessen einen Ausgleich zwischen den Rechten der Urheber und derer der Öffentlichkeit.

(via heise)

Burkhard Schröder freigesprochen

Burkhard Schröder, Journalist und momentan Vorsitzender der German Privacy Foundation, wurde heute vom Vorwurf des Verstoßes gegen das Waffengesetz freigesprochen. Grund des Verfahrens war eine aus dem Usenet stammende Anleitung mit dem Titel “Einführung in die Sprengchemie”, die sich seit dem Jahr 2005 im Forum des Journalisten findet.

Dem Verfahren vorausgegangen war eine Wohnungsdurchsuchung mit Beschlagnahmung von Schröders Rechner. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Ob der Staatsanwalt Revision einlegen wird ist noch nicht bekannt.

Die Musikindustrie versucht weiter Druck auf The Pirate Bay auszuüben

Trotz des umstrittenen Urteils gegen die Betreiber des Bittorrent-Trackers The Pirate Bay funktioniert der Tracker nach wie vor und zieht immer noch massenhaft Filesharer an. Diese Tatsache ist der Musikindustrie offenbar ein Dorn im Auge, den man noch vor Abschluss des Berufungsverfahrens entfernen möchte. Anders lässt sich die Tatsache, dass der Musikindustrie-Anwalt Peter Danowsky alle juristischen Möglichkeiten versucht, kaum erklären.

Genauer gesagt beantragte dieser nach einem Bericht von dn.se, (englische Google-Übersetzung) den Betreiber weitere Geldstrafen aufzuerlegen, so lange der Tracker weiterhin läuft.

Als Beweis dafür, dass der Dienst ihre Urheberrechte verletzt, legten sie 467 Alben vor, an denen eine der beteiligten Firmen die Verwertungsrechte hält und die über The Pirate Bay verfügbar seien. Außerdem verlangen sie, dass die Betreiber sicherstellen, dass durch sie vertriebene Werke nicht mehr über den Tracker verfügbar sind.

Zusätzlich wird eine Verfügung gegen den den Hoster Black Internet AB, dem es verboten werden soll, ihre Dienste weiter für den Tracker zur Verfügung zu stellen. Dabei soll allerdings keiner der beteiligten Parteien die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden, bis die Entscheidung gefällt wurde.

Es bleibt nun abzuwarten, wie das Gericht über den Antrag des Anwalts entscheidet. Auf jeden Fall demonstriert die Musikindustrie damit, wie wichtig es ihr ist, dass The Pirate Bay baldmöglichst verschwindet. Bis zu einer letztinstanzlichen Entscheidung im Hauptprozess dürfte es noch ein paar Jahre dauern und beträfe den Betrieb des Trackers nur indirekt, was möglicherweise ein weiterer Grund für die eingeleiteten Schritte ist. Weder die Vertreter der Musikindustrie noch die Piratebay-Betreiber waren allerdings bereit, die Vorgänge dn.se gegenüber zu kommentieren.

(via Torrentfreak)

Neue Entwicklungen im Piratebay-Prozess

Dass der Prozess gegen die Macher hinter dem Bittorrent-Tracker The Pirate Bay mit dem Urteil vom 17.April längst nicht zu Ende sein würde, war klar. Die heutigen Entwicklungen kamen allerdings etwas überraschend. Nach verschiedenen Medienberichten soll der vorsitzende Richter des Verfahrens Mitglied in mehreren Lobbyverbänden der Medienindustrie sein, die sich für eine Verschärfung des Urheberrechts einsetzen und zu denen auch mehrere der im Verfahren beteiligten Industrieanwälte gehören. Nachdem diese Details bekannt wurden, soll das Urteil nun wegen Befangenheit des Richters angefochten werden.

Der Musikindustrieverband IFPI, der zwischenzeitlich mit virtuellen Attacken von Piratebay-Anhängern zu kämpfen hatte, versucht in der Zwischenzeit mit Hinweis auf das Urteil die schwedischen Provider zur Zensur der Piratenbucht zu bewegen, was diese momentan glücklicherweise ablehnen.

(via Futurezone, Torrentfreak und gulli)

Vorläufiges Urteil im Piratebay-Prozess: 1 Jahr Haft für Jeden

Der spektakuläre Prozess gegen die Betreiber des Bittorrent-Trackers ist heute mit einem – gemessen am bisherigen Prozessverlauf – überraschenden Urteil zu Ende. Alle Angeklagten wurden wegen Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung zu einem Jahr Haft und einer erheblichen Schadensersatzzahlung (30 Millionen Kronen enstrpicht etwa 2,7 Millionen Euro) an die Medienindustrie verurteilt. Allerdings war bereits gestern durchgesickert, dass die Angeklagten verurteilt werden. Als Grundlage für das Urteil wurde vor allem die “ausgefeilte Suchfunktion” der Seite genommen, die als Beihilfe gewertet wurde. Generell ging das Gericht aber davon aus, dass auch die reine Benutzung der Seite illegal wäre.

Das Urteil wurde erwartungsgemäß von den Vertretern der Rechteverwerterindustrie, die sich mit ihrem Spiel “Schadenssummen erfinden (es ging im Prozess immerhin nur um nur um den unlizenzierten Tausch von 20 Musikstücken, neun Filmen und vier Computerspielen) vorläufig durchgesetzt hat, begeistert begrüßt.

Die Torrentpiraten sehen das Urteil hingegen eher gelassen, kündigten an, gegen das Urteil in die nächste Instanz zu gehen und das geschehen eher als politisch motiviertes Theater zu sehen und kommentierten auf ihrer Webseite: “Aber in allen guten Filmen verlieren die Helden am Anfang, haben aber am Ende trotzdem einen epischen Sieg. Das ist das einzige, was Hollywood uns jemals gelehrt hat.”

Auf der auf das Urteil folgenden Pressekonferenz erklärte ein Vertreter der Torrentpiraten, dass er nicht damit rechne, dass es letztendlich zu einer Haftstrafe kommt. Die folgenden Prozesse in höheren Instanzen könnten nach seiner Ansicht noch vier bis fünf Jahre in Anspruch nehmen und dort hätten die Angeklagten bessere Chancen, da die schwedischen Gerichte in höherer Instanz gerechtere Urteile fällten. Auf die Schadensersatzzahlungen angesprochen erklärte er sinngemäß, er habe das geforderte Geld nicht, aber selbst wenn er es hätte, würde er lieber sein gesamtes Eigentum verbrennen, als es der Rechteverwerterindustrie in den Rachen zu schmeißen.

Wir dürfen uns also auf einen langwierigen Prozess einstellen, in dem das Urteil revidiert werden könnte. Die Signalwirkung, die das heutige Urteil bezüglich der Legalität der Bittorrent-Technologie setzt, könnte jedoch vorläufig erstmal fatal sein.

(via Futurezone, gulli und The Pirate Bay)

The Pirate Bay lädt zur Pressekonferenz

Am Freitag den 17.04.09 wird das mit Spannung erwartete Urteil gegen die Betreiber des Bittorrent-Trackers The Pirate Bay fallen. Auch wenn es sehr wahrscheinlich ist, dass die unterlegene Partei in die nächste Instanz gehen wird, wird von dem Urteil doch ein Signal über Schweden hinaus bezüglich der Legalität der Bittorrent-Technik und der Tracker ausgehen.

Um die Presse direkt nach Ende des Prozesses mit Informationen zu versorgen, laden die Betreiber der Seite am Freitag 13:00 Uhr Ortszeit alle Interessierten zu einer virtuellen Pressekonferenz ein, die über die bereits früher benutzte Flash-basierte Streamingplatform Bambuser abgehalten wird. Die konkrete URL wird am Freitag wenige Minuten vor Beginn der Pressekonferenz auf der Startseite des Trackers veröffentlicht.

Weitere Anbieter von Vorratsdatenspeicherung befreit

Bereits vor einiger Zeit gab es Gerichtsurteile, die die Pflicht zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung von Verbindungsdaten wegen der nicht vorhandenen Entschädigung für die Betreiber für verfassungswidrig hielten und einzelne Anbieter wie QSC oder die British Telecom von der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung befreiten. Diese Position wurde nun vom Verwaltungsgericht Berlin erneut bestätigt, womit weitere Anbieter von dieser Verpflichtung befreit werden.

Nach Angaben des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung betrifft der aktuelle Beschluss die Mobilfunkunternehmen Mobilkom, Klarmobil, Debitel und Callmobile. Einzelne davon sollen ihren Kunden auch die Löschung der Verbindungsdaten nach Rechnungsversand angeboten haben. Weiterhin weigert sich der Provider Hansenet, (AOL, Alice) die Verbindungsdaten länger als 5 Tage zu speichern und hat gegen eine entsprechende Verfügung der Bundesnetzagentur beim Verwaltungsgericht Köln geklagt.

Während das Netz der Vorratsdatenspeicherung so immer weitere Löcher bekommt, liegt die Verfassungsbeschwerde vom immerhin 30.000 Bürgern gegen das Gesetz nach wie vor beim Bundesverfassungsgericht. Die Bundesnetzagentur hat heute einen Entwurf einer technischen Richtlinie zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht, die künftig die Übermittlung und den Zugriff auf die Daten regeln soll.

(via Futurezone)

HADOPI-Gesetz in Frankreich vorläufig abgelehnt

Das eigentlich schon verabschiedete Anti-Filesharer-Gesetz “Création et Internet” wurde in einer zweiten Abstimmung in der französischen Nationalversammlung nun mit 15 gegen 22 Stimmen abgelehnt. Grund für die erneute Abstimmung und die Ablehnung des Gesetzes war offenbar ein später eingefügter Passus, nach dem Filesharer ihren Internetanschluss weiterzahlen müssten, wenn dieser von der geplanten Behörde gesperrt würde.

Die überraschende Ablehnung des Gesetzes wurde wie erwartet von Bürgerrechtsorganisationen und oppositionellen Parteien wie der Initiative La Quadrature du Net oder der französischen Piratenpartei bejubelt, die das Ergebnis auch als Resultat ihrer Bemühungen gegen das Gesetz und ähnliche Vorhaben sehen.

Die Regierung ist erwartungsgemäß wenig erfreut und möchte das Gesetz erneut zur Abstimmung bringen. Es bestände darüber hinaus noch die Möglichkeit, dass der Senat die kürzlich in der Nationalversammlung verabschiedete Version annimmt, die damit Gültigkeit erlangen könnte. Das Gesetz ist also bei weitem noch nicht vom Tisch.

Bedenklich am bisherigen Gesetzgebungsverfahren ist auch, dass bei den bisherigen Abstimmungen jeweils nur eine Minderheit der 577 Abgeordneten anwesend war, was sicherlich nicht dem demokratischen Gedanken entspricht.

(via Futurezone)