Posts tagged ‘Gerichtsprozess’

Prozess gegen Jörg Tauss beginnt am 18.Mai

Wie dieser selbst über Twitter bestätigt, wird der Prozess gegen den ehemaligen SPD-Politiker und Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss wegen des Vorwurf des Besitzes kinderpornographischer Dateien am 18.Mai vor dem Landgericht Karlsruhe beginnen.

Zu den genauen Hintergründen der Ermittlungen gegen den mittlerweile zur Piratenpartei übergetretenen Politiker möchte ich an dieser Stelle auf meine vergangenen Blogeinträge verweisen.

Je nachdem, ob man dem ORF oder heise glaubt, sind vier oder fünf Verhandlungstage angesetzt.

Die Musikindustrie versucht weiter Druck auf The Pirate Bay auszuüben

Trotz des umstrittenen Urteils gegen die Betreiber des Bittorrent-Trackers The Pirate Bay funktioniert der Tracker nach wie vor und zieht immer noch massenhaft Filesharer an. Diese Tatsache ist der Musikindustrie offenbar ein Dorn im Auge, den man noch vor Abschluss des Berufungsverfahrens entfernen möchte. Anders lässt sich die Tatsache, dass der Musikindustrie-Anwalt Peter Danowsky alle juristischen Möglichkeiten versucht, kaum erklären.

Genauer gesagt beantragte dieser nach einem Bericht von dn.se, (englische Google-Übersetzung) den Betreiber weitere Geldstrafen aufzuerlegen, so lange der Tracker weiterhin läuft.

Als Beweis dafür, dass der Dienst ihre Urheberrechte verletzt, legten sie 467 Alben vor, an denen eine der beteiligten Firmen die Verwertungsrechte hält und die über The Pirate Bay verfügbar seien. Außerdem verlangen sie, dass die Betreiber sicherstellen, dass durch sie vertriebene Werke nicht mehr über den Tracker verfügbar sind.

Zusätzlich wird eine Verfügung gegen den den Hoster Black Internet AB, dem es verboten werden soll, ihre Dienste weiter für den Tracker zur Verfügung zu stellen. Dabei soll allerdings keiner der beteiligten Parteien die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden, bis die Entscheidung gefällt wurde.

Es bleibt nun abzuwarten, wie das Gericht über den Antrag des Anwalts entscheidet. Auf jeden Fall demonstriert die Musikindustrie damit, wie wichtig es ihr ist, dass The Pirate Bay baldmöglichst verschwindet. Bis zu einer letztinstanzlichen Entscheidung im Hauptprozess dürfte es noch ein paar Jahre dauern und beträfe den Betrieb des Trackers nur indirekt, was möglicherweise ein weiterer Grund für die eingeleiteten Schritte ist. Weder die Vertreter der Musikindustrie noch die Piratebay-Betreiber waren allerdings bereit, die Vorgänge dn.se gegenüber zu kommentieren.

(via Torrentfreak)

Der letzte Tag im Piratebay-Prozess

Der vorerst letzte Tag im Piratebay-Prozess ist mittlerweile vorbei. Heute kamen die Anwälte der Verteidigung mit ihren Schlussplädoyers an die Reihe. Erwartungsgemäß plädierten sie auf Freispruch für ihre jeweiligen Mandanten. Aus ihrer Sicht ist The Pirate Bay nach schwedischem Recht legal und ein neutraler Dienstleister, der für die von seinen Benutzern begangenen Urheberrechtsverletzungen nicht verantwortlich gemacht werden kann. Zwar gab es gewisse Einnahmen aus Werbung, diese seien jedoch für den Betrieb der Seite verwendet worden.

Weiterhin wurde angeführt, dass die Anklage nicht wiederlegt hätte, dass 80% des über den Tracker verfügbaren Materials nicht urheberrechtlich geschützt wären und die Industrie niemals versucht hätte, einen der Seeder direkt zu kontaktieren.

Das Urteil im Prozess wird nun für den 17.April erwartet, wobei alles von einem Freispruch bis zu je einem Jahr Haft für die 4 Angeklagten Fredrik Neij, Gottfrid Svartholm Warg, Peter Sunde Kolmisoppi und Carl Lundström möglich scheint. Darüber hinaus existieren noch erhebliche Schadenersatzforderungen seitens der Medienindustrie, die sich auf 10,5 Millionen Euro summieren könnten.

(via Torrentfreak und Futurezone)

Staatsanwalt fordert Haftstrafen im Piratebay-Prozess

Heute haben die Vertreter der Musik- und Filmindustrie und der Staatsanwalt ihre Abschlussplädoyers gehalten. Viel neues gab es dabei nicht zu hören. Letztendlich ist der Staatsanwalt nach wie vor überzeugt, dass es sich bei The Pirate Bay um ein kommerzielles Unternehmen handelt und fordert 1 Jahr Haft für jeden der Angeklagten. Morgen werden die Anwälte der Verteidigung ihre Abschlussplädoyers halten, das Urteil wird voraussichtlich ein paar Wochen später fallen.

Genauere Berichte:

Links des Tages #28

Tag 8 im Piratebay-Prozess [UPDATE]

Der mittlerweile achte Tag des Prozesses begann mit der telefonischen Befragung von Kristoffer Schollin von der Universität von Göteborg. Er erläuterte im wesentlichen die Funktionsweise der Bittorrent-Technologie, erwähnte, dass weder Tracker noch Client illegal sind und dass die Technologie relativ oft verwendet wird, unter Anderem von Intel und Blizzard. Auf spezifischere Fragen bestätigte er, dass man Torrents auch über Google finden und mit diesen dann Dateien herunterladen kann und die Dateien auch auf jeder beliebigen anderen Webseite gespeichert werden und einen der zahlreichen anderen Tracker verwenden können.

Ihm folgte dann Roger Wallis, Professor für Medientechnologie an der Königlich Technischen Hochschule Stockholm. Neben seinem beeindruckenden Lebenslauf (Autor mehrerer Bücher, Komponist für den Eurovision Songcontest, Gründer einer Plattenfirma) bestätigte er, dass es einen Zusammenhang zwischen Filesharing und Konzertbesuchen gibt, legte jedoch da, dass es zahlreiche Gründe für den Rückgang der CD-Verkäufe gäbe, es aus seiner Sicht jedoch keinen direkten Zusammenhang zwischen Filesharing und dem Rückgang der CD-Verkäufe gäbe. Filesharer an sich teilte er in zwei Gruppen ein: Eine Gruppe, die sich ohnehin alles kostenlos besorgt und auch früher Musik aus dem Radio auf Kassette aufgenommen hat und ansonsten auch nichts kaufen würden und eine Gruppe, die zu Konzerten geht und auch bei iTunes kauft. Er lehnt die Theorie der “Verluste” der Musikindustrie komplett ab und verglich The Pirate Bay mit einem Internetprovider. Insgesamt wurde seine industriekritische Haltung deutlich, die er jedoch argumentativ sehr gut vertrat, jedoch – abgesehen von eigenen Studien – nur wenig überzeugende Quellen nennen konnte. Zum Abschluss wurde er vom Richter gefragt, ob er für seine Aussage eine Entschädigung wolle. Er antwortete: (sinngemäß) “Sie können meiner Frau gerne Blumen schicken”, was ein paar Internetnutzer spontan dann auch taten.

Als letzter Punkt des Tages führte die Verteidigung ein Video vor, auf dem zu sehen war, wie man einen Bittorrent-Client herunterlädt, einen Torrent erstellt und letztendlich über Instant Messenger, Blogs, E-mail oder The Pirate Bay verbreitet. Beim Upload wurde dabei absichtlich eine falsche Beschreibung verwendet. Ziel des Videos war es, zu zeigen, dass die Existenz eines Torrents noch nicht die Verfügbarkeit des Materials bedeutet, es viele weitere Wege gibt, Torrents zu verbreiten und man The Pirate Bay eigentlich nicht dazu benötigt.

Der Rest des Tages wird für ein Verfahren gegen Fredrik Neij und Gottfrid Svartholm verwendet, wobei die Vorwürfe aber nicht mit The Pirate Bay in Verbindung stehen. (Drogenbesitz und Computerdiebstahl) Diese Verhandlung ist nicht öffentlich. Der eigentliche Prozess wird am Montag fortgesetzt.

Update: Mittlerweile wurde das im Prozess gezeigte Video über The Pirate Bay und Youtube veröffentlicht. Das Video ist in Schwedisch, lässt sich aber auch ohne tiefergehende Sprachkentnisse nachvollziehen. Die Frau von Roger Wallis wurde mittlerweile mit Blumen überschüttet. Alleine bis gestern 20.30 Uhr gingen bei einem örtlichen Blumenhändler 100 Bestellungen ein. Insgesamt haben Internetnutzer Blumen, Schokolade und andere Geschenke im Wert von 4100 Euro geschickt. Da ein Paar solch eine große Menge an Blumen logischerweise nicht unterbringen kann, werden sie die Blumen unter den anderen Bewohnern ihres Mietshauses verteilen.

aRoger Wallis und seine Frau mit ihren Blumen. Bild von Torrentfreak unter cc by-sa 2.0

(via matti_kolu und Torrentfreak)

Tag 7 im Piratebay-Prozess: Jammern auf höchstem Niveau

Der heutige Tag im Piratebay-Prozess begann mit der Befragung von Tobias Andersson, der bestätigte, die Rede geschrieben zu haben, die Fredrik Neij nach der Beschlagnahmung der Server im Jahr 2006 gehalten hatte.

Ihm folgte der Präsident der IFPI, John Kennedy, der seine Aufgabe als “Verbesserung der Urheberrechtsgesetze”, “den Kampf gegen Piraterie” und die “Zusammenarbeit mit Verwertungsgesellschaften” auf der ganzen Welt beschrieb. Er wiederholte im wesentlichen die Thesen der Musikindustrie, dass Filesharing zu erheblichen Umsatzeinbußen der Musikindustrie führen würde, die CD-Verkäufe deswegen zurückgehen würden und digitale Downloads die “Verluste” nicht aufwiegen würden.

Er konnte im Folgenden allerdings keine konkreten Beweise für seine Behauptungen oder eine Verbindung zu The Pirate Bay vorlegen, berief sich stattdessen immer wieder auf Mitarbeiter der IFPI, die sich statt ihm mit den Dingen beschäftigen würden. Von den Anwälten der Verteidigung befragt, musste er einräumen, wenig Ahnung von der Bittorrent-Technologie zu haben und sich auch mit der EU-Richtlinie, auf die sich die Verteidigung beruft, nicht beschäftigt zu haben.

Als nächster Zeuge wurde Bertil Sandgren vom schwedischen Filminstitut befragt. Er verwies vor allem auf die Tatsache, dass Filme im Internet oft schon sehr oft verfügbar sind und dadurch die Kartenverkäufe in den Kinos zurückgehen würden. Außerdem müsste die Filmindustrie wegen der Piraterie mehr Geld für Werbekampagnen ausgeben. Nach seinen Quellen gefragt, konnte er jedoch wiederum nur auf seine eigene Erfahrung verweisen.

Die angeblich durch Piraterie verursachten Schäden berechnete er anhand einer erfundenen Lizenzgebühr, dem Marktanteil eines bestimmten Films und der Anzahl an Downloads. Die Verteidigung ließ seine Argumentation allerdings etwas schwach aussehen, indem sie darauf hinwies, dass 2008 das bisher beste Jahr in der Geschichte der schwedischen Musikindustrie war.

Nach der Mittagspause folgte die Befragung von Pär Ekengren von der Beratungsfirma Grant Thornton. Er legte hauptsächlich ein paar sehr theoretische Modelle dar, wie sehr The Pirate Bay die Preisgestaltung von Filmen beeinflusse. Er ging dabei auf Dinge wie höhere Kosten durch den Einsatz von DRM, höhere Werbekosten, Rechtsberatungskosten und die Kosten für den Kampf gegen die Piraterie ein. Insgesamt versuchte er also erneut, ein Modell für die Rechtfertigung der von der Musikindustrie geforderten Schadenssummen zu finden.

Ludvig Werner folgte als nächster Zeuge der IFPI. Er erklärte die Bildung des Preises für legale Musikdownloads und CDs und wiederholte im wesentlichen wieder zahlreiche von der Musikindustrie aufgestellte Behauptungen rund um den vermeintlichen Schaden, den die Unternehmen durch Filesharing erleiden sollen.

Als letzter Zeuge des Tages sagte Per Sundin von Universal Music aus. Er hatte außer dem Vergleich von Schweden mit Korea und Taiwan und einem Lob für die höheren iTunes-Verkaufszahlen in Norwegen aber nichts zum Prozess beizutragen als ständige Anschuldigungen gegen Filesharer, die Musikindustrie zu ruinieren und für zurückgehende Verkaufszahlen verantwortlich zu sein.

Insgesamt brachte der heutige Verhandlungstag also wenig neues. Die Musikindustrie übt sich weiterhin im Jammern auf höchstem Niveau und hat The Pirate Bay als alleinigen Sündenbock auserkoren. Für einige Verwirrung innerhalb der Internetgemeinde sorgte noch die Tatsache, dass mehrere Zeugen bei ihrer Vereidigung die Finger überkreuzten, was wohl rechtlich keine Auswirkungen hat, aber von den Meisten als kulturell bedeutsames Symbol mit Verwirrung aufgenommen wurde. Der Prozess wird morgen fortgesetzt.

Abseits des Gerichtsgebäudes tat sich auch wieder einiges. Neben zahllosen Diskussionen auf Twitter und anderen Plattformen überraschte der Tracker selber mit einem schwarz-weiß Comic, der die momentane Situation aus ihrer Sicht darstellt.
cartoonish
Währenddessen wird auch das Material aus dem Audio-Stream fleißig weiterverwendet. Ebenfalls über The Pirate Bay wurde heute ein Album mit dem Titel “Pirate Album” veröffentlicht, das einzelne Zitate und Samples aus dem Prozess verwendet und musikalisch verarbeitet.

(via #spectrial, Brokep, matti_kolu, Rick Falkvinge und Torrentfreak)

Tag 6 im Piratebay-Prozess: Die Google-Verteidigung

Der mittlerweile sechste Tag im Prozess gegen die Betreiber des Trackers The Pirate Bay war relativ kurz. Es gab wiederum kleinere Änderungen an der Anklage. Der Staatsanwalt behauptet nun nicht mehr, dass man den Tracker benötigen würde, um Dateien herunterzuladen, legt den Angeklagten nun aber zu Last, dass sie es Anderen ermöglichen, Torrents hochzuladen und diese Torrents hosten. Die Liste der Zeugen wurde mehrmals abgeändert und einzelne Befragungen verschoben.

Als erster Zeuge des Tages wurde der IFPI-Anwalt Magnus Mårtensson gehört. Seine Beweise bestanden hauptsächlich aus Screenshots, die jedoch wiederrum nicht ausreichend belegten, dass eine Verbindung zum Tracker bestand. Er musste dann auch eingestehen, dass er den Verkehr während der Downloads nicht mitgeschnitten und sich auch sonst nicht vergewissert hatte, dass eine Verbindung zum Tracker bestand.

Nach einer Pause folgte ihm der Magnus Nilsson vom Antipiratenbüro. Dieser gab an, mehrere .torrent-Dateien von The Pirate Bay und darüber als Teil der Beweissammlung mehrere Filme und Spiele heruntergeladen zu haben. Er behauptete weiterhin, dass der größte Teil der über The Pirate Bay zugänglichen Inhalte urheberrechtlich geschützt wären, konnte dafür jedoch keine Beweise vorbringen. Auf die Frage eines Anwalts der Verteidigung bestätigte er, dass der eigentlich Download (sowohl des Clients, als auch der Dateien) außerhalb des Trackerseite stattfindet.

Eine Besonderheit des heutigen Tages war der Hinweis eines Anwalts der Verteidigung, dass man über Google ebenfalls .torrent-Dateien finden und herunterladen könne. Auch wenn der IFPI-Mann darauf nicht näher eingehen wollte, könnte das im laufenden Verfahren noch wichtig werden. Der Prozess wird morgen um 9:00 Uhr fortgesetzt.

Währendessen war die globale Internetgemeinde nicht untätig. Rund um den Prozess haben sich neben der Berichterstattung über Twitter und Blogs zahlreiche kleinere und Größere Initiativen und Kunstwerke entwickelt. So etwa folgende Illustration der “King Kong-Verteidigung” als Hintergrundbild für den eigenen PC:

aBild unter cc by-nc-sa von flickr-Benutzer annann126

Peter Sunde hat derweil einen eigenen Online-Fanclub. Außerdem haben die Piraten des Trackers heute ein kurzes schwedischsprachiges Buch mit dem Titel “MAckt, Broccoli och Kopimi” veröffentlicht, das “100 einfache Anweisungen, um das Unmögliche zu erreichen” enthält und für das ich demnächst noch eine Übersetzung ins Deutsche anfertigen werde.

(via #spectrial, matti_kolu, hed__pe und Torrentfreak)

Der vierte Tag des Piratebay-Prozesses

Der vierte Tag ist relativ unspektakulär verlaufen. Das “spannendste” war noch, dass die Benutzung von Windows als Zeichen für technische Inkompetenz gewertet wurde. Im wesentlichen ging es nochmal um die Beweggründe für die Mitarbeit der einzelnen Angeklagten am Tracker, die Geschichte und jede Menge Spitzfindigkeiten. (die aber letztendlich entscheidend sein können, wenn der Richter sein Urteil fällt) Als kleiner Nebenschauplatz haben Cracker heute eine ganze Weile die Webseite des Musikindustrieverbandes IFPI lahmgelegt, was jedoch bei den Prozessbeteiligten auf wenig Begeisterung hervorrief und auch sonst weitgehend abgelehnt wurde.

Genauere englischsprachige Berichte über den heutigen Tag findet ihr bei:

Der Prozess wird morgen um 9:00 Uhr fortgesetzt.

Piratebay-Prozess: Tag 3

Der dritte Verhandlungstag im Piratebay-Prozess ist mittlerweile vorbei und bot an sich wenig Überraschungen. Der Staatsanwalt gab sich erkennbar Mühe, das Fallenlassen der Hälfte der Anklagepunkte als “kleine Änderung” herunterzuspielen und die IFPI und andere Vertreter der Medienindustrie übten sich im bereits bekannten Spiel “Schadenssummen erfinden”.

Dabei wurde auf die ebenfalls bekannte Theorie zurückgegriffen, dass jeder Download mindestens einem entgangenen Verkauf des Werks entspräche, wobei für nicht offiziell online verfügbare Werke und geleakte Werke wesentlich höhere Summen angenommen wurden. In einigen Fällen wurde sogar von den Kosten ausgegangen, die eine weltweit gültige Vorveröffentlichungslizenz gekostet hätte.

Die Angeklagten verteidigten sich hingegen damit, dass die Theorie der Medienindustrie nicht zutreffend wäre und durch Filesharing im Gegenteil sogar zusätzliche Käufe der Werke erzeugt werden könnten. Außerdem sehen sie sich als neutralen Dienstleister, der nach EU-Recht nicht für über ihn ermöglichte Verletzungen verantwortlich gemacht werden kann, sofern er die Verbindungen nicht selbst initiiert, was ein Tracker nicht tut. Der Vertreter von Sony kritisierte hingegen, dass die Betreiber niemals einen Torrent von The Pirate Bay auf Beschwerden hin entfernt hätten, sondern nur, wenn die Beschreibung nicht dem Inhalt entsprach.

In diesem Zusammenhang interessant ist die Strategie, die der Anwalt von Carl Lundström heute anwendete, die auch als “King Kong-Verteidigung” in die Geschichte eingehen könnte. Mit den Worten “Die für die Uploads verantwortliche Person könnte ebenso King Kong im Dschungel von Kambodscha sein” wies dieser darauf hin, dass sein Mandant keine Kenntnis davon haben könne, wer zu welchem Zeitpunkt was herunterlade und daher auch nicht dafür verantwortlich gemacht werden könne.

Einer der Angeklagten, Peter Sunde, kommentierte die Vorwürfe der Musikindustrie mit den Worten: “If I have all this money they claim, someone has apparently stolen it from me”.

Morgen wird der Prozess fortgesetzt, am 4. März soll er planmäßig enden.

Währenddessen werden es die Inernetnutzer nicht müde, sich über die größeren und kleineren Patzer des Staatsanwalts lustig zu machen. Auf einer schwedischen Webseite gibt es mittlerweile einen Generator, der aus den lustigsten (schwedischsprachigen) Zitaten von Roswall oder beliebigem anderem Text eine Karrikatur erzeugt.

(via #spectrial, Sofia, Torrentfreak und gulli)