Posts tagged ‘Gerichtsurteil’

Burkhard Schröder freigesprochen

Burkhard Schröder, Journalist und momentan Vorsitzender der German Privacy Foundation, wurde heute vom Vorwurf des Verstoßes gegen das Waffengesetz freigesprochen. Grund des Verfahrens war eine aus dem Usenet stammende Anleitung mit dem Titel “Einführung in die Sprengchemie”, die sich seit dem Jahr 2005 im Forum des Journalisten findet.

Dem Verfahren vorausgegangen war eine Wohnungsdurchsuchung mit Beschlagnahmung von Schröders Rechner. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Ob der Staatsanwalt Revision einlegen wird ist noch nicht bekannt.

Vorläufiges Urteil im Piratebay-Prozess: 1 Jahr Haft für Jeden

Der spektakuläre Prozess gegen die Betreiber des Bittorrent-Trackers ist heute mit einem – gemessen am bisherigen Prozessverlauf – überraschenden Urteil zu Ende. Alle Angeklagten wurden wegen Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung zu einem Jahr Haft und einer erheblichen Schadensersatzzahlung (30 Millionen Kronen enstrpicht etwa 2,7 Millionen Euro) an die Medienindustrie verurteilt. Allerdings war bereits gestern durchgesickert, dass die Angeklagten verurteilt werden. Als Grundlage für das Urteil wurde vor allem die “ausgefeilte Suchfunktion” der Seite genommen, die als Beihilfe gewertet wurde. Generell ging das Gericht aber davon aus, dass auch die reine Benutzung der Seite illegal wäre.

Das Urteil wurde erwartungsgemäß von den Vertretern der Rechteverwerterindustrie, die sich mit ihrem Spiel “Schadenssummen erfinden (es ging im Prozess immerhin nur um nur um den unlizenzierten Tausch von 20 Musikstücken, neun Filmen und vier Computerspielen) vorläufig durchgesetzt hat, begeistert begrüßt.

Die Torrentpiraten sehen das Urteil hingegen eher gelassen, kündigten an, gegen das Urteil in die nächste Instanz zu gehen und das geschehen eher als politisch motiviertes Theater zu sehen und kommentierten auf ihrer Webseite: “Aber in allen guten Filmen verlieren die Helden am Anfang, haben aber am Ende trotzdem einen epischen Sieg. Das ist das einzige, was Hollywood uns jemals gelehrt hat.”

Auf der auf das Urteil folgenden Pressekonferenz erklärte ein Vertreter der Torrentpiraten, dass er nicht damit rechne, dass es letztendlich zu einer Haftstrafe kommt. Die folgenden Prozesse in höheren Instanzen könnten nach seiner Ansicht noch vier bis fünf Jahre in Anspruch nehmen und dort hätten die Angeklagten bessere Chancen, da die schwedischen Gerichte in höherer Instanz gerechtere Urteile fällten. Auf die Schadensersatzzahlungen angesprochen erklärte er sinngemäß, er habe das geforderte Geld nicht, aber selbst wenn er es hätte, würde er lieber sein gesamtes Eigentum verbrennen, als es der Rechteverwerterindustrie in den Rachen zu schmeißen.

Wir dürfen uns also auf einen langwierigen Prozess einstellen, in dem das Urteil revidiert werden könnte. Die Signalwirkung, die das heutige Urteil bezüglich der Legalität der Bittorrent-Technologie setzt, könnte jedoch vorläufig erstmal fatal sein.

(via Futurezone, gulli und The Pirate Bay)

Weitere Anbieter von Vorratsdatenspeicherung befreit

Bereits vor einiger Zeit gab es Gerichtsurteile, die die Pflicht zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung von Verbindungsdaten wegen der nicht vorhandenen Entschädigung für die Betreiber für verfassungswidrig hielten und einzelne Anbieter wie QSC oder die British Telecom von der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung befreiten. Diese Position wurde nun vom Verwaltungsgericht Berlin erneut bestätigt, womit weitere Anbieter von dieser Verpflichtung befreit werden.

Nach Angaben des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung betrifft der aktuelle Beschluss die Mobilfunkunternehmen Mobilkom, Klarmobil, Debitel und Callmobile. Einzelne davon sollen ihren Kunden auch die Löschung der Verbindungsdaten nach Rechnungsversand angeboten haben. Weiterhin weigert sich der Provider Hansenet, (AOL, Alice) die Verbindungsdaten länger als 5 Tage zu speichern und hat gegen eine entsprechende Verfügung der Bundesnetzagentur beim Verwaltungsgericht Köln geklagt.

Während das Netz der Vorratsdatenspeicherung so immer weitere Löcher bekommt, liegt die Verfassungsbeschwerde vom immerhin 30.000 Bürgern gegen das Gesetz nach wie vor beim Bundesverfassungsgericht. Die Bundesnetzagentur hat heute einen Entwurf einer technischen Richtlinie zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht, die künftig die Übermittlung und den Zugriff auf die Daten regeln soll.

(via Futurezone)

Bundesverfassungsgericht erklärt den bisherigen Einsatz von Wahlcomputern für verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht erklärte heute die Nutzung von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl im Jahr 2005 so wie die Bundeswahlgeräteverordnung für verfassungswidrig, da die Wahlcomputer den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl nicht erfüllen. Eine teilweise Wiederholung der letzten Bundestagswahl ist jedoch nicht nötig, da das Gericht keine ausreichenden Anzeichen für eine tatsächliche Manipulation der Wahl sah.

Das Urteil lässt zwar weiterhin die Möglichkeit der Verwendung von Computern bei Wahlen und sogar Internetwahlen offen, jedoch müssen diese die sehr engen Voraussetzungen für eine demokratische Wahl erfüllen, was nicht so bald Realität werden dürfte. Die nächsten Wahlen in diesem Jahr werden wohl mit ziemlicher Sicherheit wieder mit Stift und Papier durchgeführt.

Alle Details finden sich auch in der Online veröffentlichten Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts.

Europäischer Gerichtshof bestätigt Rechtsgrundlage der Vorratsdatenspeicherung

Der europäische Gerichtshof hat heute sein Urteil bezüglich der Klage Irlands gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verkündet. Er bestätigt dabei, dass die Richtlinie rechtlich korrekt zustandegekommen und damit gültig ist. Irland hatte das Zustandekommen des Gesetzes auf Grundlage der Regelung über den EU-Binnenmarkt angegriffen und war der Meinung, die Richtlinie diene primär der Verfolgung von Straftaten und hätte daher nur einstimmig verabschiedet werden dürfen. Der Grund der irischen Klage war jedoch, dass Irland gerne längere Speicherfristen festgelegt hätte, jedoch im Rat überstimmt wurde.

Das Urteil bezieht sich jedoch ausdrücklich nur auf die formalen Aspekte des Zustandekommens der Richtlinie und trifft damit keine Aussage zur Rechtmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung bzw. Kompabilität mit den Grundrechten an sich. Die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht und eine eventuelle Klage auf EU-Ebene werden davon also nicht beeinflusst.

Im Zusammenhang mit der Berichterstattung im Internet ist vor allem der Bericht der Netzeitung auffällig, die für die Vorratsdatenspeicherung den (zumindest für mich) neuen Begriff “Schnüffelspeicherung” einführt.

(via gulli, Futurezone und netzpolitik.org)

Flagge darf als “Schwarz-Rot-Senf” bezeichnet werden

Die deutsche Flagge, definiert als Schwarz-Rot-Gold, jedoch aus praktischen Gründen meistens Schwarz-Rot-Gelb, wird vor allem in rechten Kreisen schon seit einer Weile als “Schwarz-Rot-Senf” bezeichnet. Bisher wurden diese Äußerungen unter §90a STGB strafrechtlich verfolgt, was nun möglicherweise nicht mehr stattfinden wird.

Ein Rechtsextremer, der wegen dieser Äußerung zu 1800 Euro Geldstrafe verurteilt wurde, hat nun vor dem Bundesverfassungsgericht Recht bekommen. Das Gericht sah die Äußerung noch als von der Meinungsfreiheit gedeckt an, womit der Fall nun neu aufgerollt werden muss.

(via netzeitung.de)