31. Dezember 2008, 16:55
Im Gegensatz zur GPF ist die Bundesnetzagentur der Auffassung, das Anonymisierungsdienste sehr wohl von der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung erfasst werden. Die TU Dresden, die Uni Regensburg und das ULD werden dementsprechend bei ihren JAP-Mixen die Vorratsdatenspeicherung folgendermaßen umsetzen:
1.Der erste Mix speichert die IP-Adresse, das Datum und die Uhrzeit der eingehenden Verbindung sowie für jede Verbindung die ausgehende Kanalnummer, auf der die Daten an den zweiten Mix weitergegeben werden.
2.Mittlere Mixe speichern eingehende und ausgehende Kanalnummern der Verbindungen sowie das Datum und die Uhrzeit des jeweiligen Kanalaufbaus.
3.Letzte Mixe speichern die eingehende Kanalnummer einer Verbindung, das Datum und die Uhrzeit des Kanalauf- und Abbaus, die Quellportnummer des ausgehenden Requests sowie dessen Datum und Uhrzeit.
Damit fallen zukünftig auch zumindest Benutzer dieser Kaskaden unter die Vorratsdatenspeicherung und ihre Anonymität kann aufgedeckt werden, so denn die Betreiber aller 3 Mixe ihre Informationen preisgeben. Betroffen von der Vorratsdatenspeicherung sind zukünftig folgende Mixe, die Teil kostenloser Kaskaden sind:
beide Mixe der Kaskade Dresden-Dresden,
letzter Mix der Kaskade Forseti II.-JAP,
letzter Mix der Kaskade SpeedPartner-ULD,
beide Mixe der Kaskade CookieCooker
Die kostenpflichtigen Kaskaden, die von Partnern der JonDos GmbH betrieben werden, werden nach aktuellem Stand keine Vorratsdatenspeicherung durchführen.
12. Dezember 2008, 17:48
Die German Privacy Foundation kommt nach einem von ihr beantragten Gutachten der Wirtschaftskanzlei Osborne Clarke zu dem Ergebnis, dass Betreiber von TOR-Servern nicht zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet sind und diese deswegen auch nach Ablauf der Übergangsfrist bis Ende des Jahres unterbleiben kann.
Die befürchtete Abwanderung zahlreicher TOR-Server aus Deutschland ist damit aber noch nicht völlig abgewendet. Auf das Gutachten kann sich grundsätzlich nur der Verein selbst berufen, womit eine grundsätzliche Klärung durch ein Gericht wahrscheinlich bleibt, falls die Vorratsdatenspeicherung nicht innerhalb des nächsten Jahres vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.
Der Betreiber des JonDonym-Dienstes, die JonDos Gmbh ist zwar aufgrund des kommerziellen Charakters des Dienstes in einer leicht anderes gelagerten Situation und befindet sich nach eigenen Angaben in “einem intensiven Dialog mit der Bundesnetzagentur”, wird ebenfalls von Osborne Clarke beraten und sieht momentan weder die Pflicht noch die technische Möglichkeit, eine Vorratsdatenspeicherung für den Dienst umzusetzen.
18. Oktober 2008, 20:04
Die German Privacy Foundation betreibt ab sofort neben 4 TOR-Servern auch einen Mixserver für das Anonymisierungstool JonDonym. Der Mix ist kostenfrei nutzbar, es muss dafür nur die freie JonDonym-Software installiert werden.
(via jondos.de)
14. September 2008, 00:58
Die Piratenpartei Bayern betreibt schon seit geraumer Zeit einen Anonymisierungsserver für den mittlerweile kostenpflichtigen Dienst JonDonym, der aus dem JAP-Projekt hervorgegangen ist.
Nun verlost der Landesverband Gutscheine, die eine kostenlose Nutzung der sonst kostenpflichtigen Kaskaden erlauben. Insgesamt 36 Gutscheine mit unterschiedlichem Inklusivvolumen gibt es zu gewinnen. Um am Gewinnspiel teilzunehmen muss man etwas Interesse an sicherer Kommunikation beweisen. Die Aufgabe verlangt die Installation von Truecrypt, die Einrichtung eines verschlüsselten Containers, die Installation und Einrichtung von GPG oder PGP zum verschlüsselten Versenden von Emails und letztendlich die Einrichtung verschlüsselter Jabber-Kommuniaktion über OTR.
Einsendeschluss ist der 30.11.2008 20:00 Uhr. Die genauen Teilnahmebedingungen können auf der Seite zum Gewinnspiel nachgelesen werden.
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