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Tag 6 im Piratebay-Prozess: Die Google-Verteidigung

Der mittlerweile sechste Tag im Prozess gegen die Betreiber des Trackers The Pirate Bay war relativ kurz. Es gab wiederum kleinere Änderungen an der Anklage. Der Staatsanwalt behauptet nun nicht mehr, dass man den Tracker benötigen würde, um Dateien herunterzuladen, legt den Angeklagten nun aber zu Last, dass sie es Anderen ermöglichen, Torrents hochzuladen und diese Torrents hosten. Die Liste der Zeugen wurde mehrmals abgeändert und einzelne Befragungen verschoben.

Als erster Zeuge des Tages wurde der IFPI-Anwalt Magnus Mårtensson gehört. Seine Beweise bestanden hauptsächlich aus Screenshots, die jedoch wiederrum nicht ausreichend belegten, dass eine Verbindung zum Tracker bestand. Er musste dann auch eingestehen, dass er den Verkehr während der Downloads nicht mitgeschnitten und sich auch sonst nicht vergewissert hatte, dass eine Verbindung zum Tracker bestand.

Nach einer Pause folgte ihm der Magnus Nilsson vom Antipiratenbüro. Dieser gab an, mehrere .torrent-Dateien von The Pirate Bay und darüber als Teil der Beweissammlung mehrere Filme und Spiele heruntergeladen zu haben. Er behauptete weiterhin, dass der größte Teil der über The Pirate Bay zugänglichen Inhalte urheberrechtlich geschützt wären, konnte dafür jedoch keine Beweise vorbringen. Auf die Frage eines Anwalts der Verteidigung bestätigte er, dass der eigentlich Download (sowohl des Clients, als auch der Dateien) außerhalb des Trackerseite stattfindet.

Eine Besonderheit des heutigen Tages war der Hinweis eines Anwalts der Verteidigung, dass man über Google ebenfalls .torrent-Dateien finden und herunterladen könne. Auch wenn der IFPI-Mann darauf nicht näher eingehen wollte, könnte das im laufenden Verfahren noch wichtig werden. Der Prozess wird morgen um 9:00 Uhr fortgesetzt.

Währendessen war die globale Internetgemeinde nicht untätig. Rund um den Prozess haben sich neben der Berichterstattung über Twitter und Blogs zahlreiche kleinere und Größere Initiativen und Kunstwerke entwickelt. So etwa folgende Illustration der “King Kong-Verteidigung” als Hintergrundbild für den eigenen PC:

aBild unter cc by-nc-sa von flickr-Benutzer annann126

Peter Sunde hat derweil einen eigenen Online-Fanclub. Außerdem haben die Piraten des Trackers heute ein kurzes schwedischsprachiges Buch mit dem Titel “MAckt, Broccoli och Kopimi” veröffentlicht, das “100 einfache Anweisungen, um das Unmögliche zu erreichen” enthält und für das ich demnächst noch eine Übersetzung ins Deutsche anfertigen werde.

(via #spectrial, matti_kolu, hed__pe und Torrentfreak)

Call Wolfgang: Johannes Kreidler startet neue Netzkunstaktion

Der Komponist Johannes Kreidler, der unter anderem durch die Aktion Product Placements im Internet Bekanntheit erlangt hat. Im Rahmen dieser Aktion versuchte er durch die Anmeldung eines Liedes mit 70.200 Samples die Absurdität des Urheberrechts und der Handhabung durch die GEMA vorzuführen. Vor 4 Tagen ist nun seine neue Netzkunstinstallation unter dem Namen “Call Wolfgang: terrorist generated Content” gestartet.

Inhalt der Aktion sind zwei Rechner, die per Voice over IP miteinander kommunizieren und dabei ständig unverständliche Sätze gemischt mit Musik, bestimmten Schlagwörtern wie “Präkarisierung” oder “marxistisch-leninistisch” und Koranversen austauschen. Zusätzlich läuft die Kommunikation noch über einen Server im Iran.

Der junge Künstler möchte damit auf den immer mehr umgreifenden Überwachungswahn hinweisen und ein Zeichen gegen aktuelle Vorhaben wie das BKA-Gesetz und die Vorratsdatenspeicherung setzen. Durch die verwendeten Stichwörter wird auch klar, dass diese Aktion im direkten Zusammenhang mit der Inhaftierung des Soziologen Andrej Holm steht, der nur wegen der Verwendung einiger Fachwörter in seinen Arbeiten jahrelang überwacht und letztendlich für drei Wochen inhaftiert wurde.

Auf der Seite von Johannes Kreidler findet sich zusätzlich zur Ankündigung der Aktion auch noch ein Trailer, in dem er unter anderem die Hoffnung äußert, das BKA wegen Urheberrechtsverletzung über die GEMA abmahnen lassen zu können, falls dieses sein Gespräch abhört.