23. Oktober 2008, 21:12
Nach einer morgen in Kraft tretenden Verordnung müssen nach diesem Datum alle deutschsprachigen Netzpublikationen bei der Nationalbibliothek abgeliefert werden. Ausgenommen von der Verpflichtung sind Webseiten, die “lediglich privaten Zwecken dienen”, was auch sehr weit auslegbar ist.
Bevorzugt wird von der Nationalbibliothek eine Ablieferung als pdf über FTP, aber auch andere Formate sind möglich. Wer jetzt wegen der angedrohten Strafe von 10.000 € bei Nichtablieferung erschrickt, kann sich vorerst wieder beruhigen, bis nicht alle technischen Details ausgearbeitet sind, sollen keine Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden.
Insgesamt stellt die Verordnung mehr Fragen, als sie beantwortet. So heißt es etwa in §7 (2):
Die Ablieferungspflicht umfasst auch alle Elemente, Software und Werkzeuge, die in physischer oder in elektronischer Form erkennbar zu den ablieferungspflichtigen Netzpublikationen gehören, …
Da stellt sich natürlich die Frage, ob man jetzt bei Blogs bei jeder Ablieferung eine Kopie des Quellcodes der Blogsoftware beilegen muss. Um diese und weitere Fragen beantwortet zu kriegen, habe ich eine Anfrage an die zuständige Abteilung der Nationalbibliothek gestellt.
Vor allem Blogger, die sich jetzt fragen, ob ihr Blog ablieferungspflichtig ist oder nicht, können den selben Weg wählen oder abwarten, wie die Verordnung in der Praxis gehandhabt wird. Auf jeden Fall dürfte die Nationalbibliothek ihren Bestand an Servern in nächster Zeit bedeutend erweitern müssen.
Update: Ich habe eine Antwort erhalten. Die Nationalbibliothek ist momentan nicht an der Archivierung normaler Webseiten und Blogs interessiert und weist mich darauf hin, dass eine Ablieferung momentan nicht erforderlich ist. Man hat mich aber vorgemerkt, somit kann ich wohl davon ausgehen, dass ich bis auf weiteres von der Ablieferungspflicht entbunden bin. Es bleibt spannend, wie und mit welcher Technik das letztendlich umgesetzt werden soll.
(via heise)