Posts tagged ‘Recht’

Burkhard Schröder freigesprochen

Burkhard Schröder, Journalist und momentan Vorsitzender der German Privacy Foundation, wurde heute vom Vorwurf des Verstoßes gegen das Waffengesetz freigesprochen. Grund des Verfahrens war eine aus dem Usenet stammende Anleitung mit dem Titel “Einführung in die Sprengchemie”, die sich seit dem Jahr 2005 im Forum des Journalisten findet.

Dem Verfahren vorausgegangen war eine Wohnungsdurchsuchung mit Beschlagnahmung von Schröders Rechner. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Ob der Staatsanwalt Revision einlegen wird ist noch nicht bekannt.

Die Musikindustrie versucht weiter Druck auf The Pirate Bay auszuüben

Trotz des umstrittenen Urteils gegen die Betreiber des Bittorrent-Trackers The Pirate Bay funktioniert der Tracker nach wie vor und zieht immer noch massenhaft Filesharer an. Diese Tatsache ist der Musikindustrie offenbar ein Dorn im Auge, den man noch vor Abschluss des Berufungsverfahrens entfernen möchte. Anders lässt sich die Tatsache, dass der Musikindustrie-Anwalt Peter Danowsky alle juristischen Möglichkeiten versucht, kaum erklären.

Genauer gesagt beantragte dieser nach einem Bericht von dn.se, (englische Google-Übersetzung) den Betreiber weitere Geldstrafen aufzuerlegen, so lange der Tracker weiterhin läuft.

Als Beweis dafür, dass der Dienst ihre Urheberrechte verletzt, legten sie 467 Alben vor, an denen eine der beteiligten Firmen die Verwertungsrechte hält und die über The Pirate Bay verfügbar seien. Außerdem verlangen sie, dass die Betreiber sicherstellen, dass durch sie vertriebene Werke nicht mehr über den Tracker verfügbar sind.

Zusätzlich wird eine Verfügung gegen den den Hoster Black Internet AB, dem es verboten werden soll, ihre Dienste weiter für den Tracker zur Verfügung zu stellen. Dabei soll allerdings keiner der beteiligten Parteien die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden, bis die Entscheidung gefällt wurde.

Es bleibt nun abzuwarten, wie das Gericht über den Antrag des Anwalts entscheidet. Auf jeden Fall demonstriert die Musikindustrie damit, wie wichtig es ihr ist, dass The Pirate Bay baldmöglichst verschwindet. Bis zu einer letztinstanzlichen Entscheidung im Hauptprozess dürfte es noch ein paar Jahre dauern und beträfe den Betrieb des Trackers nur indirekt, was möglicherweise ein weiterer Grund für die eingeleiteten Schritte ist. Weder die Vertreter der Musikindustrie noch die Piratebay-Betreiber waren allerdings bereit, die Vorgänge dn.se gegenüber zu kommentieren.

(via Torrentfreak)

Bahn mahnt netzpolitik.org ab [UPDATE3]

Die Rasterfahndungsaffäre bei der Deutschen Bahn hat in letzter Zeit große Wellen geschlagen, sogar Bahnchef Mehdorn scheint mittlerweile zu erkennen, dass die verdachtslose Ausforschung der eigenen Mitarbeiter ein Fehler war. Ein ganz unerwartetes juristisches Nachspiel könnte die Sache jetzt allerdings in Bereich der Blogs haben. Der Blogger und Betreiber des bekannten Blogs netzpolitik.org, Markus Beckedahl, wurde nun von der deutschen Bahn abgemahnt, weil er ein Memo des Berliner Landesdatenschutzbeauftragten veröffentlicht hat, das ihm ein anonymer Informant zugespielt hat.

Die Bahn fordert nun die sofortige Entfernung des Textes von der Webseite, da er ein Verrat ihrer Betriebsgeheimnisse darstelle, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bis zum 6. Februar (eine Frist von 3 Tagen!) und behält sich darüber hinaus Schadensersatzansprüche und ein strafrechtliches Vorgehen vor.

Der Blogger ist sich angesichts der aus seiner Sicht unklaren Rechtslage nun unsicher, wie er sich verhalten soll und bittet um juristischen Rat.

Auf jeden Fall dürfte die Bahn mit diesem juristischen Schachzug mal wieder das Gegenteil zu erreichen. Das pdf ist bei netzpolitik nach wie vor online und nun in aller Munde. Auch wenn Markus sich später für die Entfernung des Dokuments entscheiden sollte, dürften viele Internetnutzer mittlerweile eine Kopie auf ihrem Rechner haben und auch zu ThePirateBay hat das Dokument mittlerweile seinen Weg gefunden. (Auch wenn der Torrent momentan nicht zu funktionieren scheint)

Update: Seit kurzem findet man das Dokument auch auf der Whistleblower-Webseite wikileaks.org. Damit dürfte die Bahn nun endgültig ernsthafte Probleme haben, das Dokument wieder aus dem Netz zu kriegen.

Update2: Mittlerweile hat Markus großen Zuspruch erhalten, sich juristischen Rat geholt und angekündigt, das Dokument vorerst online zu lassen. Außerdem gibt es mittlerweile ein Interview mit ihm bei Julia Seeliger und auf carta.info eine Auflistung von 10 Gründen, warum die Bahn den Konflikt nur verlieren kann.

Update3: Wie Mathias Schindler herausgefunden hat, wird die Bahn nicht weiter gegen netzpolitik.org vorgehen, da man sich die Sache wohl einfacher vorgestellt hätte. An den Anschuldigungen Markus gegenüber hält man aber fest.

Keine Vorratsdatenspeicherung für TOR

Die German Privacy Foundation kommt nach einem von ihr beantragten Gutachten der Wirtschaftskanzlei Osborne Clarke zu dem Ergebnis, dass Betreiber von TOR-Servern nicht zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet sind und diese deswegen auch nach Ablauf der Übergangsfrist bis Ende des Jahres unterbleiben kann.

Die befürchtete Abwanderung zahlreicher TOR-Server aus Deutschland ist damit aber noch nicht völlig abgewendet. Auf das Gutachten kann sich grundsätzlich nur der Verein selbst berufen, womit eine grundsätzliche Klärung durch ein Gericht wahrscheinlich bleibt, falls die Vorratsdatenspeicherung nicht innerhalb des nächsten Jahres vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.

Der Betreiber des JonDonym-Dienstes, die JonDos Gmbh ist zwar aufgrund des kommerziellen Charakters des Dienstes in einer leicht anderes gelagerten Situation und befindet sich nach eigenen Angaben in “einem intensiven Dialog mit der Bundesnetzagentur”, wird ebenfalls von Osborne Clarke beraten und sieht momentan weder die Pflicht noch die technische Möglichkeit, eine Vorratsdatenspeicherung für den Dienst umzusetzen.

Netzpublikationen müssen nun bei der Nationalbibliothek abgeliefert werden [UPDATE]


Nach einer morgen in Kraft tretenden Verordnung müssen nach diesem Datum alle deutschsprachigen Netzpublikationen bei der Nationalbibliothek abgeliefert werden. Ausgenommen von der Verpflichtung sind Webseiten, die “lediglich privaten Zwecken dienen”, was auch sehr weit auslegbar ist.

Bevorzugt wird von der Nationalbibliothek eine Ablieferung als pdf über FTP, aber auch andere Formate sind möglich. Wer jetzt wegen der angedrohten Strafe von 10.000 € bei Nichtablieferung erschrickt, kann sich vorerst wieder beruhigen, bis nicht alle technischen Details ausgearbeitet sind, sollen keine Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden.

Insgesamt stellt die Verordnung mehr Fragen, als sie beantwortet. So heißt es etwa in §7 (2):

Die Ablieferungspflicht umfasst auch alle Elemente, Software und Werkzeuge, die in physischer oder in elektronischer Form erkennbar zu den ablieferungspflichtigen Netzpublikationen gehören, …

Da stellt sich natürlich die Frage, ob man jetzt bei Blogs bei jeder Ablieferung eine Kopie des Quellcodes der Blogsoftware beilegen muss. Um diese und weitere Fragen beantwortet zu kriegen, habe ich eine Anfrage an die zuständige Abteilung der Nationalbibliothek gestellt.

Vor allem Blogger, die sich jetzt fragen, ob ihr Blog ablieferungspflichtig ist oder nicht, können den selben Weg wählen oder abwarten, wie die Verordnung in der Praxis gehandhabt wird. Auf jeden Fall dürfte die Nationalbibliothek ihren Bestand an Servern in nächster Zeit bedeutend erweitern müssen.

Update: Ich habe eine Antwort erhalten. Die Nationalbibliothek ist momentan nicht an der Archivierung normaler Webseiten und Blogs interessiert und weist mich darauf hin, dass eine Ablieferung momentan nicht erforderlich ist. Man hat mich aber vorgemerkt, somit kann ich wohl davon ausgehen, dass ich bis auf weiteres von der Ablieferungspflicht entbunden bin. Es bleibt spannend, wie und mit welcher Technik das letztendlich umgesetzt werden soll.

(via heise)

Verwaltungsgericht Berlin setzt Pflicht zur Anschaffung von Überwachungshardware für Provider vorläufig aus

Das Telekommunikationsgesetz sieht vor, dass Anbieter sogenannter “Auslandsköpfe” Technik beschaffen und zur Verfügung stellen müssen, um ein Abhören der darüber laufenden Kommunikation zu gewährleisten. Eine Entschädigung dafür ist bisher nicht vorgesehen. Das Berliner Verwaltungsgericht sieht darin nun einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte der Provider und hat eine entsprechende Beschwerde ans Bundesverfassungsgericht übergeben. Damit muss der Provider die entsprechende Hardware vorläufig nicht anschaffen.

Es bleibt abzuwarten, ob das Urteil auch Auswirkungen auf die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung haben wird. Immerhin müssen die Provider dafür ebenfalls Hardware im Wert von Millionen anschaffen, um die Speicherung der Daten zu gewährleisten. Jan Mönikes, Geschäftsführer der Initiative Europäischer Netzanbieter (IEN), empfiehlt den Providern im Zweifelsfall wegen der Vorratsdatenspeicherung ebenfalls vor das Verwaltungsgericht zu ziehen.

(via heise)

Staatsanwälte wollen normale Filesharer in Ruhe lassen?!

Nach Anweisungen der Generalstaatsanwälte von Bayern, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt sollen in Zukunft nur noch “gewerbsmäßige” Tauschbörsennutzer strafrechtlich verfolgt werden. Die Grenze zur Gewerbsmäßigkeit variiert dabei zwischen 200 und 2000 Dateien, in einem Land gilt als Grenze eine Schadenshöhe von 3.000 €.

Während das grundsätzlich eine gute Nachricht ist, ist damit der Feldzug der Rechteinhaberindustrie noch lange nicht zu Ende. Gerade die Schadenshöhe ist ja oftmals einfach aus der Luft gegriffen und wenn das das Kriterium ist, wird es wohl so weiter gehen. Zumindest muss man wohl in den genannten Bundesländern nicht mehr damit rechnen, dass plötzlich die Polizei vor der Tür steht und den Computer mitnimmt. Auch wenn damit auch die Ermittlung von Inhabern von IP-Adressen ein Ende finden würde, stände doch immer der schwammig formulierte Zivilrechtliche Auskunftsanspruch im Raum. Man muss jedenfalls damit rechnen, dass die Rechteinhaberindustrie weiter alles daran setzen wird, um Filesharer als das absolute Übel dieser Welt darzustellen und die Rechtslage weiter zu verschärfen.

(via golem.de)