20. Februar 2010, 16:21
Einer Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zur Folge wird der Mammutprozess rund um die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung in Kürze ein Ende finden. Am 2.März dieses Jahres soll um 10 Uhr das Urteil der Verfassungsrichter verkündet werden.
Welches Ergebnis ich mir dabei erhoffe, muss ich wohl nicht nochmals erwähnen. Sofern das Urteil nicht vorzeitig geleakt wird, dürfen wir gespannt auf den Tag warten. Es ist jedoch relativ wahrscheinlich, dass sich nach dem Urteil beide Seiten mehr oder weniger in ihrem Standpunkt bestätigt fühlen.
29. April 2009, 15:26
Seit kurzem gilt in Schweden ähnlich wie in Deutschland ein Gesetz, das den Rechteinhabern einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gegen die Provider gibt, um anhand der IP-Adresse an die Identität von Filesharern zu gelangen. Dieses auf einer EU-Richtlinie basierende Gesetz hat nicht nur in der schwedischen Gesellschaft Widerstände hervorgerufen, den schwedischen Internettraffic einbrechen lassen und die Betreiber der Piratenbucht zur Gründung eines eigenen VPN-Dienstes veranlasst, jetzt wehren sich auch die Provider dagegen.
Dabei nutzen sie den Umstand, dass in Schweden im Gegensatz zu Deutschland noch keine Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung der Verbindungsdaten besteht und speichern dieses demzufolge einfach nicht. All Tele und Bahnhof hatten dies schon vor kurzem angekündigt, mit Tele2 hat sich dem nun auch einer der größeren schwedischen Provider angeschlossen. Mit der Maßnahme will Tele2 beispielsweise den Schutz der Privatsphäre der Kunden stärken, denn nicht vorhandene Daten kann man auch nicht herausgeben.
Dennoch haben sich dem noch nicht alle Provider angeschlossen. Der schwedische Parlamentsabgeordnete Karl Sigfrid beispielsweise erhielt auf seine Anfrage nach einem Speicherungsstopp eine Ablehnung seitens seines Providers Bredbandsbolaget mit der Begründung, die Speicherung der Daten diene der Sicherheit der Kunden. Mit Telia soll sich ein weiterer größerer Provider ähnlich positioniert haben.
(via heise)
15. April 2009, 12:16
Bereits vor einiger Zeit gab es Gerichtsurteile, die die Pflicht zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung von Verbindungsdaten wegen der nicht vorhandenen Entschädigung für die Betreiber für verfassungswidrig hielten und einzelne Anbieter wie QSC oder die British Telecom von der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung befreiten. Diese Position wurde nun vom Verwaltungsgericht Berlin erneut bestätigt, womit weitere Anbieter von dieser Verpflichtung befreit werden.
Nach Angaben des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung betrifft der aktuelle Beschluss die Mobilfunkunternehmen Mobilkom, Klarmobil, Debitel und Callmobile. Einzelne davon sollen ihren Kunden auch die Löschung der Verbindungsdaten nach Rechnungsversand angeboten haben. Weiterhin weigert sich der Provider Hansenet, (AOL, Alice) die Verbindungsdaten länger als 5 Tage zu speichern und hat gegen eine entsprechende Verfügung der Bundesnetzagentur beim Verwaltungsgericht Köln geklagt.
Während das Netz der Vorratsdatenspeicherung so immer weitere Löcher bekommt, liegt die Verfassungsbeschwerde vom immerhin 30.000 Bürgern gegen das Gesetz nach wie vor beim Bundesverfassungsgericht. Die Bundesnetzagentur hat heute einen Entwurf einer technischen Richtlinie zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht, die künftig die Übermittlung und den Zugriff auf die Daten regeln soll.
(via Futurezone)
10. April 2009, 14:44
Unter dem Namen Privat DE Mail ist kürzlich ein Mailanbieter gestartet, der damit wirbt, auf die Vorratsdatenspeicherung von Verbindungsdaten fast vollständig zu verzichten. Grundsätzlich kann dort jeder eine kostenlose Emailadresse erhalten, die Anmeldungen werden jedoch manuell bearbeitet und zur Zusendung der Zugangsdaten ist wiederum eine weitere Emailadresse erforderlich.
Um die deutsche Gesetzgebung bezüglich der Vorratsdatenspeicherung zu umgehen, ist der Server verschlüsselt und steht in Ägypten. Die Betreiber des Dienstes wollen ihre Identitäten nicht preisgeben, was nicht gerade zusätzliches Vertrauen schaffen dürfte. Dafür kann jeder auf der Webseite einsehen, wie genau der Umgang mit Logfiles und Daten allgemein umgesetzt wird.
An Features bietet der Dienst eine Mailbox mit 100 MB Speicher, IMAP4, POP3, SMTP (jeweils mit SSL bzw. TLS) und einen Sieve-Filter, der vom Benutzer konfiguriert werden kann. Als zusätzlicher Service kann beim Versenden von Mails die IP-Adresse des absendenden Rechners entfernt werden. Durch die Limitierung der versendeten Mails auf 1000 pro Tag dürfte Privatdemail darüber hinaus wenig interessant für Spammer sein.
Einschränkungen gibt es allerdings auch noch. Wahrscheinlich aufgrund des Serverstandorts sind momentan keine Emails nach Israel möglich und nach einem gerichtlichen Beschluss wäre auch die Überwachung einer einzelnen Emailadresse möglich. Privatdemail eignet sich damit relativ gut als Möglichkeit, die Vorratsdatenspeicherung zu umgehen, so lange man den anonymen Betreibern vertraut oder sich entsprechende durch Verschlüsselung schützt.
(via daten-speicherung.de)
10. Februar 2009, 19:02
Der europäische Gerichtshof hat heute sein Urteil bezüglich der Klage Irlands gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verkündet. Er bestätigt dabei, dass die Richtlinie rechtlich korrekt zustandegekommen und damit gültig ist. Irland hatte das Zustandekommen des Gesetzes auf Grundlage der Regelung über den EU-Binnenmarkt angegriffen und war der Meinung, die Richtlinie diene primär der Verfolgung von Straftaten und hätte daher nur einstimmig verabschiedet werden dürfen. Der Grund der irischen Klage war jedoch, dass Irland gerne längere Speicherfristen festgelegt hätte, jedoch im Rat überstimmt wurde.
Das Urteil bezieht sich jedoch ausdrücklich nur auf die formalen Aspekte des Zustandekommens der Richtlinie und trifft damit keine Aussage zur Rechtmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung bzw. Kompabilität mit den Grundrechten an sich. Die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht und eine eventuelle Klage auf EU-Ebene werden davon also nicht beeinflusst.
Im Zusammenhang mit der Berichterstattung im Internet ist vor allem der Bericht der Netzeitung auffällig, die für die Vorratsdatenspeicherung den (zumindest für mich) neuen Begriff “Schnüffelspeicherung” einführt.
(via gulli, Futurezone und netzpolitik.org)
22. Januar 2009, 15:58
In Zeiten der Vorratsdatenspeicherung erscheint es mehr und mehr notwendig, seine Privatsphäre im Internet durch wirksame Tools und Anonymisierungsdienste zu schützen. Da der Markt jedoch relativ unübersichtlich ist und nicht alle Anonymisierungdienste den gleichen Grad an Sicherheit und Anonymität gewährleisten, hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung in einem Test 17 internationale Anonymisierungsdienste getestet und dabei sowohl die verwendete Technik als auch die Firmenpolitik der Anbieter unter die Lupe genommen.
Den gesamten Test gibt es als 14-seitiges pdf zum Download.
Zusätzlich zur Veröffentlichung des Berichts verschenkt der Arbeitskreis noch 64 Accounts bei verschiedenen Anonymisierungsdiensten mit unterschiedlicher Ausstattung was Inklusivvolumen und Laufzeit angeht.
Das Teilnahmeformular wird heute Abend um 18:00 Uhr auf der Seite zur Aktion freigegeben.
20. Januar 2009, 14:55
Das BSI-Gesetz, das kürzlich vom Kabinett verabschiedet wurde, bietet zahlreiche Angriffspunkte für berechtigte Kritik. Unter anderem soll es dem BSI erlauben, automatisiert Protokolldaten von Kommunikationstechnik des Bundes zu erheben und auszuwerten. Diese Daten dürfen dann maximal 3 Monate gespeichert und unter bestimmten Umständen an Strafverfolgungsbehörden oder den Verfassungsschutz weitergegeben werden. Allein diese Tatsache lässt schon erahnen, dass mit dem Gesetz nicht nur die Verbesserung der IT-Sicherheit verfolgt wird, sondern zusätzlich ein hauseigener “IT-Geheimdienst” geschaffen werden soll.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung nimmt nun Anstoß an einer Änderung des Telemdiengesetzes, die ebenfalls im aktuellen Gesetzentwurf enthalten ist. Diese Erweiterung des §15 würde es den Dienstanbietern erlauben, zum “Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen” Nutzungsdaten zu erheben und zu verarbeiten.
Dies sieht der AK Vorrat als eine Erweiterung der Vorratsdatenspeicherung, gegen die bereits eine Verfassungsbeschwerde eingereicht wurde.
In der Tat dürfte diese Ausweitung der Speichermöglichkeiten für Dienstbetreiber höchst fragwürdig sein, maßgeblich zur Lasten der Privatsphäre der Nutzer gehen und in einem Entwurf eines Gesetzes, das das BSI behandelt eigentlich nichts zu suchen haben.
31. Dezember 2008, 16:55
Im Gegensatz zur GPF ist die Bundesnetzagentur der Auffassung, das Anonymisierungsdienste sehr wohl von der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung erfasst werden. Die TU Dresden, die Uni Regensburg und das ULD werden dementsprechend bei ihren JAP-Mixen die Vorratsdatenspeicherung folgendermaßen umsetzen:
1.Der erste Mix speichert die IP-Adresse, das Datum und die Uhrzeit der eingehenden Verbindung sowie für jede Verbindung die ausgehende Kanalnummer, auf der die Daten an den zweiten Mix weitergegeben werden.
2.Mittlere Mixe speichern eingehende und ausgehende Kanalnummern der Verbindungen sowie das Datum und die Uhrzeit des jeweiligen Kanalaufbaus.
3.Letzte Mixe speichern die eingehende Kanalnummer einer Verbindung, das Datum und die Uhrzeit des Kanalauf- und Abbaus, die Quellportnummer des ausgehenden Requests sowie dessen Datum und Uhrzeit.
Damit fallen zukünftig auch zumindest Benutzer dieser Kaskaden unter die Vorratsdatenspeicherung und ihre Anonymität kann aufgedeckt werden, so denn die Betreiber aller 3 Mixe ihre Informationen preisgeben. Betroffen von der Vorratsdatenspeicherung sind zukünftig folgende Mixe, die Teil kostenloser Kaskaden sind:
beide Mixe der Kaskade Dresden-Dresden,
letzter Mix der Kaskade Forseti II.-JAP,
letzter Mix der Kaskade SpeedPartner-ULD,
beide Mixe der Kaskade CookieCooker
Die kostenpflichtigen Kaskaden, die von Partnern der JonDos GmbH betrieben werden, werden nach aktuellem Stand keine Vorratsdatenspeicherung durchführen.
23. Dezember 2008, 14:28
Bereits am 11.Dezember erließ das oberste bulgarische Verfassungsgericht ein Urteil gegen die dort sehr weitreichend gefasst Vorratsdatenspeicherung. Nach einer Klage der Bürgerrechtsorganisation Acces to Information Programme vom März stellte das Gericht nun fest, dass die Vorratsdatenspeicherung in ihrer jetzigen Form in Bulgarien gegen die Verfassung verstößt.
Im Gegensatz zu anderen europäischen Staaten wurde die Vorratsdatenspeicherung dort nicht als Gesetz, sondern per Verordnung umgesetzt. Diese Verordnung erlaubt den Sicherheitsbehörden nahezu unbegrenzten Zugriff auf die Daten, ohne dass ein Richter dies genehmigen muss.
Auch wenn das Gericht die Vorratsdatenspeicherung in Bulgarien damit erstmal gestoppt hat, bedeutet das leider noch nicht das endgültige Ende. Das Urteil richtet sich (ähnlich wie ein im Eilverfahren getroffenes Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts) nicht gegen die Speicherung der Daten selbst, sondern fordert lediglich die Festlegung klarer Regeln zum Zugriff auf die Daten und klar formulierte Begründungen dafür.
(via heise)